So bringt Sie ein eigenes Gutachten zu Ihrem Recht!
Bei einem Haftpflichtschaden zahlt es sich aus, wenn Sie sich selbst um ein Gutachten kümmern. Dies umfasst die Besichtigung des Unfallfahrzeugs, die Aufnahme von Schadenpositionen und die Ermittlung der Wertminderung.
Nach dem Unfall möchten die Versicherer Sie in eine komplette Schadenregulierung locken: Vorsicht! Das sieht auf den ersten Blick gut aus, denn man verspricht Ihnen:
– Hol- und Bringservice Ihres verunfallten Fahrzeugs
– Mietwagen für die Reparaturdauer
– Sachverständiger der Versicherung
– Reparatur bei einem Vertragspartner der Versicherung
– Praktisch kein Aufwand für Sie
Doch wer klug ist, entscheidet sich für einen freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen, der ein individuelles Gutachten zum Haftpflichtschaden erstellt.
Denn keine Versicherung wird Ihnen etwas schenken, alle haben nur im Blick, die Kosten möglichst gering zu halten. Gehen Sie deshalb davon aus, dass die Versicherung Ihres Unfallgegners den Schaden vor allem zum eigenen Vorteil regulieren wird – den finanziellen Nachteil tragen Sie!
Was Sie vor einer Terminvereinbarung mit dem Kfz-Gutachter wissen sollten.
Im Vorfeld werden wir Sie fragen, was bei dem Unfall beschädigt wurde, um absehen zu können, ob der Schaden über der Bagatellschadengrenze liegt. Sollte z.B. nur ein Stoßfänger zerkratzt sein, so ist es oft möglich, dass der Schaden unter 700 € beträgt. Bei Bedarf vereinbaren wir einen Termin mit Ihnen, der entweder bei Ihnen zu Hause, bei Ihrem Arbeitsplatz, in der Werkstatt, in der sich Ihr Fahrzeug bereits befindet, oder an einem Ort Ihrer Wahl stattfindet.
Was können Sie erledigen, bevor der Kfz-Sachverständige kommt?
Sie können unter Umständen die Schadenstelle reinigen, z.B. wenn leichte Kratzer von Verschmutzungen verdeckt werden. Des Weiteren können Sie den Fahrzeugschein und falls vorhanden den Unfallbericht bereit legen und/oder eine Kopie für uns anfertigen.
Wie ist der Ablauf bei Ihnen vor Ort?
Zu Beginn werden wir mit der Aufnahme der verschiedenen Daten beginnen:
Unfalldaten
Geschädigter (Fahrzeughalter oder bevollmächtigte Person)
Unfallgegner (Fahrzeughalter)
Versicherung des Unfallgegners und Schadennummer falls vorhanden
Unfalltag und Unfallort
Unfallhergang
Rechtsanwalt (falls vorhanden und benötigt)
Fahrzeugdaten
Fahrzeugidentifikationsnummer
km-Stand
Datum der nächsten Hauptuntersuchung
Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse, sowie Profiltiefen
Ausstattungsvarianten
Sonderzubehör (Gasanlagenumbau, Tieferlegung, …)
Alt- und/oder Vorschäden
Rost
Dellen
Unfallbedingte Schäden
Zu erneuernde Bauteile
Instandzusetzende Bauteile
Lackbeschädigungen
Da nicht alle Schäden auf Anhieb und ohne Demontage von Anbauteilen erkannt werden können, bleibt im unzerlegten Zustand ein Restrisiko. Werden weitere Schäden vermutet, so ist z.B. je nach Schaden eine Achsvermessung oder die Demontage von Anbauteilen zu empfehlen. Anschließend werden noch Übersichtsaufnahmen des Fahrzeugs gemacht, die Alt- und/oder Vorschäden und den Schadenbereich am Fahrzeug dokumentieren.
Welche Punkte umfasst die Erstellung des Gutachtens?
- Reparaturkosten, -weg und -dauer
- Wiederbeschaffungswert (Wert Ihres Fahrzeugs vor dem Unfall)
- Restwertermittlung (Wert Ihres Fahrzeugs nach dem Unfall)
- Mietwagenklasse und Nutzungsausfallentschädigungshöhe
- Wertminderung
Bei der Ermittlung der Reparaturkosten wird auf eine stets aktuelle elektronische Datenbank zurückgegriffen. Somit werden zur Erstellung des Gutachtens die jeweiligen Preise für Ersatzteile nach den entsprechenden Herstellervorgaben verwendet. Für die Reparaturkalkulation ermitteln wir die aktuellen Stundenverrechnungssätze, wie beispielsweise Lackaufschlag, Fahrzeugverbringung und Ersatzteilaufschlag der entsprechenden herstellergebundenen Fachwerkstatt (oder Ihrer Stammwerkstatt) in Ihrer Nähe, damit die Ihnen im Regelfall zustehenden Kosten auch erstattet werden können. Der Reparaturweg und dessen Dauer richten sich nach jedem individuellen Schaden und werden vom Sachverständigen festgelegt.
Der Wiederbeschaffungswert (WBW) hängt von mehreren Faktoren ab. So sind das Fahrzeugmodell, das Fahrzeugalter, die Laufleistung, Besitzverhältnisse und die Ausstattung die ausschlaggebenden Größen. Der regionale Markt muss dabei jedoch berücksichtigt werden, denn nach dem richtet sich letztendlich der Wiederbeschaffungswert.
Eine Restwertermittlung ist nicht immer notwendig. Erforderlich wird diese erst, wenn es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt oder Sie das Fahrzeug innerhalb der nächsten 6 Monate unabhängig von einer durchgeführten Reparatur verkaufen möchten. Sollte also die Festlegung eines Restwerts gefordert sein, so ermitteln wir diesen mit Angeboten von regionalen Fahrzeugaufkäufern und nicht mit Hilfe des Sondermarktes von Online-Restwertbörsen.
Bei der Festlegung der Wertminderung sind bestimmte Richtwerte vorgegeben. Sofern Ihr Fahrzeug nicht älter als 5 Jahre ist oder mehr als 100.000 km Laufleistung aufweist, ist eine Wertminderung festzulegen. Diese Richtwerte sind jedoch bei Ausnahmen erweiterbar. Zur Berechnung dieser Wertminderung gibt es zum einen verschiedene Rechenmodelle (u.a. Ruhkopf/Sahm, Hamburger Modell, …) und zum anderen die Festsetzung durch den Sachverständigen, was besonders beim Überschreiten der oben genannten Richtwerte entscheidend ist.
Die Ihnen zustehende Mietwagenklasse für die Dauer der Reparatur hängt von Ihrem geschädigten Fahrzeug ab. Festgelegt sind diese Klassen in der Schwackeliste.
Sollten Sie keinen Mietwagen für die Zeit der Reparatur benötigen, so können Sie eine Nutzungsausfallentschädigung bei der gegnerischen Versicherung geltend machen. Voraussetzung dafür ist eine durchgeführte Reparatur nach Gutachten. Um dies der Versicherung nachzuweisen, muss entweder die Reparaturrechnung oder alternativ eine durch den Kfz-Sachverständigen erstellte Reparaturbestätigung vorgelegt werden.
Vorgehensweise der Versicherungen.
Die Versicherungen versuchen Sie nach dem Unfall schnellst möglich zu kontaktieren, um Sie „abzufangen“. Das heißt, dass Ihnen die gesamte Schadenregulierung durch die Versicherung angeboten wird. Überzeugende Argumente werden auch geliefert, indem Mietwagen, Abholservice, evtl. Sachverständiger oder direkt die entsprechende Werkstatt und somit die gesamte Regulierung versprochen werden.
Natürlich hört sich das alles sehr positiv an, jedoch raten wir Ihnen davon ab, die Schadenregulierung der gegnerischen Partei zu überlassen. Sie lassen schließlich Ihre Steuererklärungen auch nicht vom Finanzamt machen. So werden durch Versicherungen z.B. Schäden in Nähe eines Totalschadens teilweise extra höher kalkuliert um einen wirtschaftlichen Totalschaden zu erzeugen oder es wird z.B. keine oder eine meist zu geringe Wertminderung ermittelt. Beauftragen Sie einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen, der die Beweissicherung durchführt, die Schadenhöhe ermittelt und Ihnen so hilft, Ihre Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend zu machen – so wie Sie bei Bedarf einen Fachanwalt konsultieren würden.
Sollten Sie dennoch in die Regulierung durch die Versicherung des Unfallgegners eingewilligt haben und sind jetzt mit dem erstellten Gutachten des Versicherungssachverständigen nicht einverstanden, so haben Sie immer noch das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen, ohne dessen Kosten tragen zu müssen.
Ihre Vorteile
- KEINE Vorkasse erforderlich
- Direkte Versicherungsabrechnung
- Termin meistens am selben Tag
- Vorort Service
- 24 Stunden erreichbar